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Gesetzliche Grundlagen


Die gesetzlichen Grundlagen zur Frühförderung finden sich unter anderem im SGB IX § 30 ff. sowie im § 56.

Weiterhin wurde 2003 durch das Bundesgesundheitsministerium eine Frühförderverordnung erlassen.

Diese regelt:
den Rahmen der Leistungen
die Übernahme der Kosten durch die beteiligten Rehabilitationsträger
(Krankenkassen und das Sozialamt)

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